Steuerberatungsgesellschaft SKL in Schönebeck

Branchenübergreifende Steuerberatung

Die Arbeit eines guten Steuerberaters ist heute wichtiger denn je. Bei der Steuerberatungsgesellschaft SKL in Schönebeck an der Elbe finden Sie Ihren vertrauenswürdigen Steuerberater.

Wir beraten Sie bezüglich der Steueroptimierung Ihres Unternehmens und verhelfen Ihnen so zum wirtschaftlichen Erfolg.

  • Wir gewährleisten die Erfüllung Ihrer steuerrechtlichen Pflichten.

  • Wir erstellen für Sie Jahresabschlüsse.

  • Wir übernehmen Ihre Buchhaltung.

  • Wir vertreten Sie vor dem Finanzamt.

Sie sehen – Die Aufgaben unserer Steuerberatungsgesellschaft umfassen sämtliche steuerliche Angelegenheiten.

In uns finden Sie den richtigen Ansprechpartner in allen finanziellen und steuerrechtlichen Fragen. Dabei sind wir sowohl für Unternehmen als auch Privatpersonen mit unserem umfassenden Fachwissen da.

Als Steuerberater für Ihren wirtschaftlichen Erfolg

Durch unsere jahrelange qualifizierte Tätigkeit schaffen wir branchenübergreifend die bestmöglichen Lösungen im steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Bereich. Priorität dabei ist es, Ihre Interessen optimal zu vertreten und Ihren wirtschaftlichen Erfolg zu fördern und nachhaltig zu sichern.

Profitieren auch Sie durch unsere Kompetenz und unsere Erfahrungen aus jahrzehntelanger Arbeit für unsere Mandanten und Mandantinnen.

Information nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Es besteht keine Verpflichtung und keine Bereitschaft zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle.

Aktuelles

Mandanteninformationen zur E-Rechnung

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Entlastung von Eltern mit mehreren Kindern in der Pflegeversicherung

Zum 01.07.2023 erfolgt für Eltern mit mehreren Kindern eine Entlastung in der Pflegeversicherung. Aktuell liegt das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) nur als Regierungsentwurf vor, so dass sich bis zur Verabschiedung des Gesetzes ggf. noch Änderungen ergeben können!

Arbeitnehmer/-innen mit mehreren Kindern werden ab dem 2. Kind bis zum 5. Kind in Höhe von 0,25 % je Kind beim Arbeitnehmerbeitrag zur Pflegeversicherung entlastet. Der Abschlag gilt bis zum Ende des Monats, in dem das Kind jeweils sein 25. Lebensjahr vollendet hat. Anschließend entfällt der Abschlag für diese Kinder.

PDF-Download Fragebogen Nachweis Kinder und Selbstauskunft Anzahl Kinder 

Fragebogen Selbsauskunft

Wir sind für Sie da!

Sie sind auf der Suche nach einem Steuerberater in Schönebeck? Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen ersten Termin.

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.